Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines – Anwendungsbereich

1.1 Die hier niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) sind auf den gesamten Vertrag zwischen dem Kunden (Verbraucher) und der Jung GmbH anwendbar.

1.2 Alle allgemeingültigen Vereinbarungen, die zwischen der Jung GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3 Die AGB der Jung GmbH gelten ausschließlich, anders lautenden Bedingungen wird hiermit vollständig widersprochen.

1.4 Mit Hinweisen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „uns“ oder „wir“ ist stets die Jung GmbH gemeint.

1.5 Im Folgenden ist mit „Kunde“ der jeweilige Auftraggeber gemeint und kann als „Sie“ bezeichnet werden.

1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

§2 Leistungsbeschreibung

2.1 Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere die Planung, Installation, Wartung und Reparatur von Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, einschließlich Notdienstleistungen für Bestandskunden.

2.2 Der genaue Leistungsumfang wird individuell im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung geregelt.

§3 Preisschätzung

3.1 Unsere Preisschätzungen stellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.

3.2 Der bindende Auftrag erfolgt seitens des Kunden durch Auftragserteilung/Bestellung in schriftlicher oder elektronischer Form.

3.3 Die Rechnungsstellung für Preisschätzungen erfolgt nach Aufwand gegen Nachweis.

3.4 Die Bindefrist für Preisschätzungen beträgt drei Wochen.

§4 Angebot

4.1 Die Bestellung bzw. die Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten und ggf. Übergabe des Werkes annehmen können.

4.2 Vorher durch uns abgegebene Angebote und/ oder Kostenvoranschläge können vom Kunden innerhalb des darin genannten Gültigkeitszeitraums schriftlich angenommen werden.

4.3 Enthalten unsere Angebote Positionen für Fremdleistungen, so werden diese als Eventualtitel und unter Bezeichnung des Gewerkes separat ausgewiesen. Darin genannte Leistungen und Preise verstehen sich als Einschätzung unsererseits und haben insofern keinerlei Verbindlichkeit, weder uns noch Dritten gegenüber. Fremdleistungspositionen dienen inhaltlich und zu jeder Zeit ausschließlich zur Orientierung hinsichtlich der Gesamtkosten.

4.4 Die Zusendung von Preislisten ist nicht als Angebot anzusehen. Auf allgemeine Offerten, Rundschreiben oder Preislisten eingehende Aufträge verpflichten uns nicht zur Lieferung bzw. Leistung.

4.5 Typenmuster sind unverbindlich; sie kennzeichnen lediglich den allgemeinen Charakter der Ware, nicht jedoch die einzelnen Eigenschaften. Spätere Abweichungen von Mustern begründen keinen Grund zur Beanstandung und stellen keinen Mangel der Ware dar.

4.6 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen und Informationen körperlicher und unkörperlicher Art, auch in elektronischer Form, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.

4.7 Die in Drucksachen (zum Beispiel Preislisten, Prospekten), in Kostenvoranschlägen, auf elektronischen Datenträgern oder auf Internet-Seiten von Lieferanten enthaltenen Angaben und die zu ihrem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sonstige technische Daten sowie genannte oder in Bezug genommene DIN-, VDI- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

4.8 Die endgültigen Maße, die den Abrechnungen zugrunde liegen, richten sich nach dem durch Aufmaß festgestellten tatsächlichen Leistungsumfang. Bei Stundenlohnarbeiten erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

4.9 Falls der Kunde einen bestätigten Auftrag storniert, können wir 10% des Auftragspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn geltend machen gegen Rechnungsstellung.

4.10 Die Gültigkeit des Angebotes geht aus dem darin genannten Gültigkeitszeitraum hervor und beträgt ansonsten 3 Wochen.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Der unsererseits angegebene Preis in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ist bindend. Alle Preisangaben erfolgen in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

5.2 Vor Projektbeginn sind wir berechtigt, anteilige Vorkasserechnungen zu stellen. Im weiteren Projektverlauf können für in sich abgeschlossene Leistungsteile gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Teilrechnungen in Höhe des erbrachten Leistungswertes gestellt werden. Nach Abschluss des Projekts erfolgt die Abrechnung über eine Schlussrechnung.

5.3 Eine Verzinsung von Voraus- bzw. Akontozahlungen findet nicht statt.

5.4 Der Rechnungsbetrag (ggf. nach Abzug bereits geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme oder Lieferung innerhalb von 8 Tagen ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart.

5.5 Im Falle von Mehr- oder Minderlieferungen wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. Der sodann unsererseits angegebene Preis in der Rechnung ist bindend.

5.6 Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind unsere am Tage der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung gültigen Stundensätze und Materialpreise maßgebend. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge nach dem Tarifvertrag der SHK-Handwerk Schleswig-Holstein auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

5.7 Festpreise müssen schriftlich zwischen den Parteien im Vertrag festgelegt werden, anderenfalls haben sie keine Gültigkeit.

5.8 Zahlungen sind durch den Kunden grundsätzlich auf dessen Gefahr und Kosten auf das von uns bekannt gegebene Konto zu übersenden.

5.9 Angestellte und Vertreter von uns sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie eine schriftliche Vollmacht zum Inkasso besitzen.

5.10 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis ist dann ebenfalls vom Aufrechnungsverbot ausgenommen, was bedeutet, dass bei gegenseitig voneinander abhängigen Ansprüchen eine Aufrechnung zulässig bleibt.

5.11 Die Annahme von Wechseln an Zahlung statt setzt unsere vorherige schriftliche Einwilligung voraus.

5.12 Rechnungen werden ausschließlich schriftlich oder elektronisch signiert mit beigefügten Aufmaßblättern, Leistungsnachweisen oder anderen zur Prüfung der Leistungsmengen geeigneten Formblättern versandt. Bei der elektronisch übermittelten Rechnung bedarf die Zustimmung des Empfängers keiner besonderen Form. Es muss lediglich ein Einvernehmen zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger darüber bestehen, dass die Rechnung elektronisch übermittelt werden soll. Diese Zustimmung kann in Form einer Rahmenvereinbarung oder nachträglich erklärt werden. Es genügt aber auch, dass die beteiligten Parteien diese Verfahrensweise tatsächlich praktizieren und damit stillschweigend billigen.

5.13 Für den Fall, dass der Kunde einem elektronischen Rechnungsversand zustimmt, wird er Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form erhalten. In diesem Fall nennt der Kunde eine E-Mail-Adresse zum Zwecke des Erhalts elektronischer Rechnungen. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über die Änderung der für die elektronische Rechnung benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.

5.14 Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.

5.15 Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.

§6 Zahlungsverzug

6.1 Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach Leistungserbringung und Abnahme begleicht. Eine andere Frist gilt nur, wenn diese zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart wurde.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5,00 %-Punkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu berechnen. Sofern uns auf Grund gesetzlicher Bestimmungen höhere Zinsen zustehen oder wegen höherer Kreditbeschaffungskosten eine höhere Zinsbelastung entsteht, sind wir berechtigt, diese Zinsen zu verrechnen.

6.3 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde alle mit der Eintreibung offener Forderungen im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.

6.4 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

§7 Preisanpassung

7.1 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin/Leistungstermin mehr als zwei Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung/Leistung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern.

7.2 Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für die Leistungserbringung unsererseits ergeben, die vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind. Solche Erschwernisse können z. B. sein: erschwerte Erreichbarkeit der Baustelle, nicht abgeschlossene, aber notwendige Vorarbeiten oder ähnliche Hindernisse.

7.3 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages jedoch zwingend notwendig werden oder auf nachträglich auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden sollen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen.

§8 Liefer- und Leistungsbedingungen

8.1 Falls kein fester Leistungstermin vereinbart ist, erfolgt die Leistung innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss. Als Leistungs-/Liefertermin kann unsererseits auch eine Kalenderwoche festgelegt werden. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.

8.2 Sind von uns Leistungs-/Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

8.3 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten. Wir werden den Kunden über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

8.4 Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen haben zur Folge, dass wir die Leistungserbringung oder Belieferung aussetzen können, bis die Änderungswünsche hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und ihrer Auswirkungen, insbesondere auf die Kosten- und Terminsituation, geprüft wurden. Die Änderungen werden erst mit schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien verbindlich. Wir können dann die Leistungs-/Lieferfrist angemessen verlängern, um die Änderungen umzusetzen.

8.5 Wir sind zu Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt und werden hierzu etwaige Bauabschnitte oder Leistungsabschnitte vorab mit dem Kunden besprechen und festlegen, wenn dies nicht bereits in der Auftragsbestätigung vorgenommen wurde.

8.6 Wir bieten für Bestandskunden Notdienste außerhalb regulärer Geschäftszeiten an. Hierfür gelten gesonderte Zuschläge gemäß Preisliste. Eine umfassende Mängelbeseitigung kann bei Notreparaturen nicht garantiert werden.

§9 Abnahme

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, ein vertragsmäßig hergestelltes Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Kleinere Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, sowie nicht offensichtliche Mängel, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

9.2 Die Abnahme kann erfolgen durch: ausdrückliche Erklärung des Kunden, dass er das Werk als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung anerkennt; oder durch Verstreichenlassen einer von uns gesetzten angemessenen Frist, die Abnahmeerklärung abzugeben.

9.3 Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Dasselbe gilt, wenn die Lieferung oder Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn wir die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Kunden übergeben haben.

§10 Leistungs- und Annahmeverzug

10.1 Geraten wir mit der Leistung/Lieferung in Verzug, hat der Kunde auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf die Leistung/Lieferung besteht oder seine anderen gesetzlichen Rechte geltend macht.

10.2 Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

10.3 Vom Vertrag kann der Kunde bei Verzögerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

10.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, anderweitige Aufträge Dritter vorzuziehen und die Leistungs-/Lieferzeit angemessen zu verlängern.

§11 Leistungsänderungen

11.1 Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

11.2 Wir werden, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln. Im Rahmen dessen haben sich die Parteien auf eine entsprechende Vertragsanpassung zu einigen. Sollte keine Einigung gefunden werden, so sind wir zur Zurückweisung des Änderungsverlangens berechtigt.

11.3 Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung zu regeln. Hierbei sind insbesondere die zusätzliche Vergütung und der Zeitablauf festzuhalten.

§12 Kündigung

Der Kunde hat das Recht zur Kündigung. Dieses Kündigungsrecht wird dem Kunden jedoch nur im gesetzlichen Rahmen der einschlägigen Vorschriften des BGB – insbesondere des § 649 BGB – zugestanden. Unabhängig hiervon hat der Kunde auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung, sofern ein wichtiger Grund gegeben ist.

§13 Widerruf

13.1 Das Widerrufsrecht steht dem Kunden gem. § 312g Abs. 1 BGB zu.

13.2 Jedoch besteht das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

13.3 Wir haben die 14-tägige Widerrufsfrist zu achten. Aus diesem Grund können Arbeiten nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist aufgenommen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Arbeit bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen, sofern dieser schriftlich auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

13.4 Sofern Ausnahmeregelungen nicht eingreifen, gilt die folgende Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular entsprechend dem amtlichen Muster.

§14 Widerrufsbelehrung

14.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Jung GmbH, Frankenkrogweg 11f, 23570 Lübeck, info@waerme-designbad.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

14.1 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§15 Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Jung GmbH, Frankenkrogweg 11f, 23570 Lübeck, Deutschland, E-Mail: info@waerme-designbad.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§16 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Kunden haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Kunden tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§17 Datenschutz

17.1. Die Datenschutzpraxis richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.

17.2. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im sachlichen und zeitlichen Rahmen der Geschäftsbeziehung, sowie nach Weisung des Auftraggebers. Wir verwenden die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Die Verarbeitung der Daten auch durch Unterauftragnehmer findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.

17.3. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn sie der Kunde von sich aus zur Vertragsabwicklung zur Verfügung stellt. Die bei dieser Gelegenheit eingegebenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung sowie zur Bearbeitung der Anfragen des Kunden genutzt.

17.4. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Kunden mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen bis zum Ablauf dieser Fristen gespeichert und im Anschluss gelöscht.

17.5. Der Kunde hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Er kann sich bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten unentgeltlich an den Betriebsinhaber wenden.

§18 ODR-Streitbeilegung gem. Art 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Wir sind nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§19 Verpackung

19.1. Die Verpackung der Ware erfolgt nach unserer Wahl unter Berücksichtigung des Transportweges und der Eigenart der Ware, es sei denn, dass der Kunde eine Verpackung vorgibt. Der Kunde trägt alle Kosten, die infolge einer ausdrücklich von ihm gewählten Versendungsart entstehen.

19.2. Auf Wunsch des Kunden wird für dessen Rechnung und auf dessen Kosten die Sendung durch uns gegen alle versicherbaren Risiken versichert.

§20 Eigentumsvorbehalt

20.1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Gegenständen und Materialien bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung vor.

20.2. Über Pfändungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen in die Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

20.3. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/ Gebäude des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

20.4. Falls der Kunde oder ein Dritter die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden gerichtlich eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

20.5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten im entsprechenden Umfang freizugeben.

§21 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§22 Gewährleistungsfrist, Haftung für Mängel

22.1. Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft oder endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

22.2. Im Falle eines Mangels hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung bedarf es nicht, wenn dies gemäß § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich ist, insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Leistung mit der Rechtzeitigkeit steht und fällt oder sonstige besondere Umstände vorliegen, die unter Erwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt oder sofortiges Verlangen von Schadenersatz rechtfertigen.

22.3. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht.

22.4. Für Schadensersatzansprüche aufgrund eines Mangels gilt die nachfolgende Ziff. 22.5.

22.5. Die Mängelansprüche im Falle der Lieferung von Waren verjähren bei neuen Sachen in zwei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Lieferung.

22.6. Die Mängelansprüche im Falle der Leistungserbringung im Sinne des § 634a BGB verjähren in fünf Jahren, beginnend mit der Abnahme der Leistung.

22.7. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels handelt.

22.8. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sowie Mengenabweichungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden.

22.9. Mängelrügen wegen versteckter Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden.

§23 Haftung für Schäden

23.1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Abnehmers, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, sowie beim Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

23.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

23.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Abnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

23.4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

23.5. Werden für den Betrieb der erstellten Anlagen aggressive Substanzen verwendet, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, und dadurch Schäden verursacht, so haften wir nicht, wenn der Kunde es unterlassen hat, in der Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen.

23.6. Werden auf Verlangen des Kunden bereits installierte wasserführende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Kunde bei Gefahr von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Gegebenenfalls hat er uns zu beauftragen, die Schutzmaßnahmen gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung durchzuführen. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Kunden haben, haften wir nicht.

23.7. Wir übernehmen keine Haftung für Wasserschäden, die durch Materialermüdung, alte Rohrleitungen oder nicht erkennbare Vorschäden entstehen.

23.8. Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde oder ein Dritter eigenmächtig Änderungen oder Reparaturen vornimmt.

23.9. Hinweise, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen durch uns gegeben werden, sind – um Schäden zu vermeiden – strikt zu befolgen. Vor einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Verwendung oder Behandlung der Produkte wird ausdrücklich gewarnt. Für eine ausreichende Information jedes weiteren Abnehmers oder Benutzers ist zu sorgen. Diese Angaben sind nicht als abschließende Erklärungen unsererseits zu verstehen.

§24 Höhere Gewalt

24.1. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert.

24.2. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragspartner unabhängigen Umstände, insbesondere aber nicht abschließend Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen (auch bei Zulieferern), Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragspartner unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

24.3. Die Vertragsparteien sind von ihren Verpflichtungen nach diesen Vertragsbedingungen insoweit befreit, als sie nachweisen, dass das Erfüllungshindernis außerhalb ihrer Einflussmöglichkeit entstanden ist und nach Unterschrift des jeweiligen Liefervertrages aufgetreten ist.

24.4. Jeder Vertragspartner wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern.

24.5. Der von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

24.6. Sollten die Umstände höherer Gewalt oder Umstände außerhalb der Einflusssphäre der Vertragsparteien länger als zwei Monate andauern, werden die Vertragsparteien eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages treffen. Ist keine Einigung erzielbar, hat die Partei, die nicht von den vorgenannten Umständen berührt ist, das Recht den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu beenden.

§25 Schutz- und Urheberrechte

25.1. Der Kunde hat uns unverzüglich von bekannt werdenden (angeblichen) Schutzrechtsverletzungen oder diesbezüglichen Risiken zu unterrichten und uns auf unser Verlangen – soweit möglich – die Führung von Rechtsstreitigkeiten (auch außergerichtlich) zu überlassen.

25.2. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, oder er uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.

25.3. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn die Leistungen/ Erzeugnisse gemäß der Spezifikation oder den Anweisungen des Kunden gefertigt werden oder die (angebliche) Verletzung des Schutzrechts aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einem anderen, nicht von uns stammenden Gegenstand folgt oder die Erzeugnisse in einer Weise benutzt werden, die wir nicht voraussehen konnten.

25.4. Sofern die Herstellung oder die Leistung nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Unterlagen oder Anweisungen des Kunden erfolgen und dadurch ein Eingriff in fremde Rechte (insbesondere gewerbliche Schutzrechte von Dritten) erfolgt, hat der Kunde uns schad- und klaglos zu halten.

25.5. Weitergehende oder andere als die in dieser Vorschrift geregelten Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.

§26 Schiedsgutachtenabrede

26.1. Entstehen aus einem Vertrag mit einem Unternehmer Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über tatsächliche Umstände, die für die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag wesentlich sein können, oder soll eine bestimmte Leistung geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden, so soll ein Schiedsgutachten nach §§ 317 ff. BGB eingeholt werden. Beide Parteien konkretisieren vor der Beauftragung des Sachverständigen einvernehmlich den Streitgegenstand, zu dem der Sachverständige ein Schiedsgutachten erstellen soll, und geben ihm, falls erforderlich, Bewertungsmethoden und Entscheidungskriterien vor. Die in dem Schiedsgutachten getroffenen Feststellungen werden von den Parteien als verbindliche Grundlage zur Entscheidung des streitigen Sachverhaltes anerkannt.

26.2. Als Schiedsgutachter soll ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sanitär-Handwerk beauftragt werden, der von beiden Parteien einvernehmlich zu bestimmen ist. Kommt ein Einvernehmen innerhalb von zwei Wochen nicht zustande, so wird der Sachverständige auf Antrag einer Partei von der Handwerkskammer Lübeck verbindlich für beide Parteien bestimmt.

§27 Urheberrechte des Auftragnehmers

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen und Informationen körperlicher und unkörperlicher Art, auch in elektronischer Form, behalten wir uns jegliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§28 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

§29 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

§30 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

§31 Die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand bleiben unberührt.

§32 Für den Vertrag und für sämtliche aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden resultierenden oder mit ihr im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§33 Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) findet keine Anwendung.

Version: V01

Stand: 24.02.2025

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    Geringe Betriebskosten

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    Art der Bestandsanlage

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    Angaben zu Alter, Einbaujahr und Leistung der Bestandsanlage

    Verbrauch der vorhandenen Heizanlage

    Jährlicher Ölverbrauch

    Verbrauch der vorhandenen Heizanlage (Kopie)

    Jährlicher Gasverbrauch

    Welche Voraussetzungen sind für eine Heizanlage gegeben?

    Voraussetzungen

    Weitere Voraussetzungen / Besonderheiten

    Bemerkungen & Zeitplan

    Besondere Wünsche

    Wann ist die Umsetzung geplant?

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    Wurde bereits mit dem Vorhaben begonnen?

    Der Vorhabenbeginn darf erst nach Antragstellung bei der KfW erfolgen. Der Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist förderschädlich, daher ist keine Förderung mehr möglich. Unter den Begriff Vorhabenbeginn fällt der tatsächliche Beginn der Arbeiten, die Bestellung der Anlage oder die Leistung von Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen.

    Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal oder um sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz?

    Nach den Förderrichtlinien kann für jede Maßnahme nur jeweils einmal eine Förderung in Anspruch genommen werden. Eine mehrfache Antragstellung ist ausgeschlossen.
    Eine erneute Antragstellung für dieselbe Maßnahme (gleiches Fördersegment und
    Anlagenstandort) ist unzulässig.

    Welches geplante Heizsystem soll gefördert werden?

    Welche Art von Wärmepumpe wird verbaut?

    Bei Single- und Multi Split WP muss ein Energielabel mit der Kombination von Innen und Außeneinheit A+++ hochgeladen werden.

    Wird zusätzlich eine 100% wasserstofffähige Gasheizung eingebaut?

    Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige des Investitionsstandortes (Tag/Monat/Jahr)

    Um welche Gebäudeart handelt es sich?

    Wie viele Wohneinheiten hat das Objekt Ihres Vorhabens (nach Vorhabensdurchführung)?

    Wie viele Wohneinheiten hat das Objekt Ihres Vorhabens (nach Vorhabensdurchführung)?

    Der Zuschussempfänger beantragt als ...

    Ist der Fördermittelempfänger Eigentümer des Investitionsstandorts?

    Ist der Fördermittelempfänger am Investitionsstandort gemeldet (Hauptwohnsitz)?

    Bestehendes Heizsystem

    Überschreitet das Haushaltsjahreseinkommen (brutto) vom Fördermittelempfänger 40.000€ im Jahr? Bitte beachten Sie die Infobox mit weiteren Informationen.

    Der Einkommens-Bonus ist für selbstnutzende Wohnungseigentümerinnen und - eigentümer mit einer zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000
    Euro für den Heizungstausch erhältlich.
    Zur Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt.
    Das heißt, für einen Antrag im Jahr 2025 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2022 und 2023 gebildet. Das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen eines Kalenderjahres der relevanten Haushaltsmitglieder.
    Relevante Haushaltsmitglieder sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen oder -partner oder Partnerinnen oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
    Als Nachweis für die Berechtigung zum Erhalt des Einkommensbonus sind Einkommenssteuerbescheide sowie Meldebescheinigung / Meldebestätigung aller relevanten Haushaltsmitglieder sowie ein Grundbuchauszug vorzulegen, aus dem die Eigentümerstellung der Antragstellenden hervorgeht.
    Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen wird ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.

    Bestehendes Heizsystem

    Fläche des gesamten Gebäudes (m²)

    Nettogrundfläche auf die sich die beantragte Maßnahme bezieht (m²)

    Um welche Gebäudeart handelt es sich?

    Bestehendes Heizsystem

    Welche der folgenden Angaben treffen zu?

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    Die aktuellen Programme unterstützen vor allem den Umstieg auf Wärmepumpen und ermöglichen dadurch erhebliche finanzielle Vorteile.

    Wie hoch die Förderung in Ihrem konkreten Fall ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.
    Gerne prüfen wir Ihre Situation im Detail und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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